Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Aleithe Haftetiketten GmbH
erfolgen, auch soweit bei künftigen Geschäftsbeziehungen eine ausdrückliche
Bezugnahme unterbleibt, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn
sie von der Aleithe Haftetiketten GmbH ausdrücklich (und schriftlich) anerkannt
werden.
2) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, insbesondere die Zusicherung
bestimmter Eigenschaften, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1) Die Angebote der Aleithe Haftetiketten GmbH sind lediglich als Aufforderung
zur Abgabe eines Vertragsangebotes anzusehen und deshalb freibleibend.
Sämtliche Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Aleithe
Haftetiketten GmbH (sofern anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde).
2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, bestimmte Qualitätsanforderungen an
das Material oder Druckbild oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der Besteller eine exakte
Beachtung von Daten, Maßen, Funktionen o. Ä. wünscht, ist er verpflichtet,
uns auf diese Notwendigkeit und auf etwaige für uns nicht erkennbare Folgen
einer Abweichung ausdrücklich hinzuweisen.
§ 3 Preise
1) Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die Aleithe Haftetiketten GmbH an
die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der Aleithe Haftetiketten GmbH
genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2) Verpackung und Transportkosten werden in Höhe des angefallenen
Aufwandes berechnet, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen
wurden.
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
1) Die von der Aleithe Haftetiketten GmbH genannten Fristen und Termine sind
unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich andere vereinbart wurden. Maßgebend
für den Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist
ausschließlich die Auftragsbestätigung der Aleithe Haftetiketten GmbH.
2) Die Aleithe Haftetiketten GmbH erbringt ihre Lieferungen und Leistungen auf
der Basis der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen und
sonstigen Bestimmungen. Das gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete
Lieferung oder Leistung für das Ausland bestimmt ist. Die Aleithe HaftetikettenGmbH
ist nicht verpflichtet, sich über etwa abweichende gesetzliche oder
sonstige Vorschriften am Bestimmungsort zu informieren oder solchen Vor-
schriften Rechnung zu tragen, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag
vereinbart wurde.
3) Die Aleithe Haftetiketten GmbH ist bemüht, die vereinbarten Lieferfristen,
die frühestens mit der Erteilung der letzten Ausführungsanweisungen des
Bestellers beginnen, einzuhalten.
Für Leistungsverzögerungen wird keine Haftung übernommen, sofern die
Verzögerung nicht von der Aleithe Haftetiketten GmbH vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde. Beruht die Verzögerung auf Produktions-
ausfällen oder Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, die die Aleithe Haftetiketten
GmbH oder ihre Lieferanten oder Unterlieferanten infolge höherer Gewalt
erleiden, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der
Liefertermin infolge solcher oder ähnlicher Ereignisse um mehr als 60 Tage
überschritten wird.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung
das Lager der Aleithe Haftetiketten GmbH verlassen hat. Falls der
Versand ohne Verschulden der Aleithe Haftetiketten GmbH unmöglich wird,
erfolgt der Gefahrübergang auf den Auftraggeber mit der Meldung der
Versandbereitschaft.
§ 6 Gewährleistung
1) Die gelieferte Ware ist, wenn sie nicht mehr als unerhebliche Mängel aufweist,
vom Besteller anzunehmen. Beschädigte oder unvollständige Lieferungen
dürfen dem Beförderer erst nach schriftlicher Bestätigung des Schadens
oder Mangels abgenommen werden.
2) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich zu
untersuchen. Eventuell festgestellte Mängel müssen der Aleithe Haftetiketten
GmbH sofort schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht sofort erkannt werden können, müssen unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
3) Eine Garantie für die Eignung der gelieferten Waren zu ihrem vorgesehenen
Zweck kann nicht übernommen werden. Der Besteller ist insbesondere bei der
Lieferung von Haftetiketten dazu angehalten, eigene Klebeversuche durchzuführen
und die Beständigkeit des Druckbildes gegenüber verschiedener infrage
kommender Medien zu überprüfen.
4) Bei berechtigten Beanstandungen kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandlung) verlangen. Bei Gütemängeln ist der Käufer verpflichtet,
die beanstandete Ware der Aleithe Haftetiketten GmbH zurückzugewähren.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus ausdrücklicher Eigenschaftszusicherung.
Geringe übliche Abweichungen in Größe, Farbe, Klebstoff- und Papierqualität
sowie der sonstigen Ausführung bilden keinen Grund zur Beanstandung.
Ohne schriftliches Einverständnis der Aleithe Haftetiketten GmbH darf beanstandete
Ware nicht weiterverarbeitet werden.
5) Die Aleithe Haftetiketten GmbH übernimmt für Inhalte oder inhaltliche Fehler
ihrer Druckerzeugnisse keine Haftung. Das betrifft auch Folgeschäden, die aus
der Verwendung der Druckerzeugnisse resultieren.
§ 7 Korrekturabzüge und Auftragsänderungen
1) Korrekturabzüge werden nach Vereinbarung zugeschickt. Änderungen, die
erst nach Rücksendung des Korrekturabzuges vorgenommen werden müssen,
werden nach der erforderlichen Satzzeit in Rechnung gestellt. Für vom Besteller
übersehene Druckfehler übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Wird der Auftrag nicht erteilt, werden notwendige Entwürfe, Werkzeuge,
Vorarbeiten usw. berechnet.
2) Die Rechte an Entwürfen, Reinzeichnungen, Klischees, Lithos, Filmen,
Werkzeugen usw. verbleiben auch nach Bezahlung bei der Aleithe Haftetiketten
GmbH.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen die
Aleithe Haftetiketten GmbH jetzt oder künftig zustehen, bleiben alle gelieferten
Waren Eigentum (Vorbehaltsware) des Verkäufers, auch wenn Zahlungen für
besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange
er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur weiteren Veräußerung der
Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus
der Weiterveräußerung gem. 3) und 5) an die Aleithe Haftetiketten GmbH
übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer
nicht berechtigt.
3) Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
bereits jetzt an den Verkäufer ab.
4) Der Käufer darf die abgerechneten Forderungen aus der Weiterveräußerung
bis zum jederzeit möglichen Widerruf des Verkäufers einziehen. Eingezogene
Beträge in diesem Sinne gehen sofort in das Eigentum des Verkäufers über.
Soweit die Forderungen der Aleithe Haftetiketten GmbH fällig sind, ist der
Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an die Aleithe
Haftetiketten GmbH abzuführen.
Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer auf keinen Fall berechtigt.
5) Auf Verlangen der Aleithe Haftetiketten GmbH ist der Käufer verpflichtet, dem
Abnehmer die Abtretung eines Verkaufs unverzüglich anzuzeigen.
6) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von einer Pfändung oder einer
anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zugunsten Dritter ist
ohne Einverständnis der Aleithe Haftetiketten GmbH ausgeschlossen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt – Fälligkeit
netto: 30 Tage.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Wechsel werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt und gegen
Diskontspesenerstattung in Zahlung genommen.
Die Zahlung hat an die Aleithe Hafteteiketten GmbH direkt zu erfolgen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Lutherstadt Wittenberg.
2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Lutherstadt Wittenberg ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
§ 11 Lohnarbeit für Kunden
Lohnarbeit für Kunden wird bestmöglichst ausgeführt.
Es besteht keine Garantie für entstehenden Verlustanteil.
Die Aleithe Haftetiketten GmbH haftet außer bei Vorsatz in keinem Falle.
§ 12 Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen von Etiketten bis zu 10 % sind zulässig.
§ 13 Schadensersatz
Bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung, bei Schlechterfüllung und in sonstigen
Fällen im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sind die Aleithe
Haftetiketten GmbH und ihre Arbeitnehmer zum Ersatz eines unmittelbaren
oder mittelbaren Schadens nicht verpflichtet.
Unberührt davon bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 14 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen
nicht berührt.